Rechtsgebiet

Vorsorge / Patienten­verfügung

Anwaltskanzlei Böhm

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Immer wichtiger werden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Wir beraten Sie rechtssicher vorzusorgen.

 

1. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person (Bevollmächtigter) durch den Vollmachtgeber bevollmächtigt, in bestimmten Situationen eine Vielzahl oder auch nur bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen. Dabei vertritt der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber, d.h. der Bevollmächtigte entscheidet anstelle des zumeist nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Welche Entscheidungen der Bevollmächtigte wie zu treffen hat, wird zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten (Auftrag) bestimmt. Die Vollmacht kann die Aufgabenkreise Gesundheit und / oder Vermögenssorge betreffen.

2. In der Betreuungsverfügung bestimmt der Verfügende eine Person, die durch das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll, wenn der Betroffene betreuungsbedürftig wird. Dabei ist das Gericht an den Vorschlag insoweit gebunden, als es dem Wohl des Betroffenen nicht widerspricht. Dabei kann der Betroffene auch Wünsche äußern, wie die Betreuung im Einzelnen gestaltet werden soll.

3. In einer Patientenverfügung äußert der Verfügende seinen Willen, in welchen Situationen er medizinisch behandelt werden möchte oder nicht, für den Fall, dass er aufgrund seiner psychischen oder physischen Situation seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Der Verfügende kann auch eine Person benennen. Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer müssen sich nach den Vorgaben einer ordnungsgemäß errichteten Patientenverfügung richten.

Vollmachten und Verfügungen können weit oder eng gefasst werden, nur für bestimmte oder für alle Situationen gelten, Ersatzbevollmächtigte beinhalten und Wünsche oder Vorgaben beinhalten. Dabei kommt es darauf an, dass sich die einzelnen Angaben nicht widersprechen und grundsätzlich auch sinnvoll umzusetzen sind. Der Betroffene sollte sich über den Inhalt und auch die Reichweite der jeweiligen Vollmacht/Verfügung im Klaren sein, damit diese letztendlich auch seinen Willen widerspiegelt. Unklarheiten können hier fatale Auswirkungen haben.

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