Rechtsgebiet

Grundstücksrecht

Anwaltskanzlei Böhm

Grundstücksrecht

Wer ein Grundstück zu Lebzeiten verkauft oder kauft möchte vor unliebsamen Gestaltungen geschützt werden, sei es weil er als Verkäufer den Kaufpreis auf jeden Fall erhalten und möglichst wenig haften möchte, sei es dass er als Käufer keine Überraschungen erleben möchte. Wer sein Grundstück zu Lebzeiten an die eigenen Kinder geben möchte, wünscht sich eine Absicherung im Alter oder vor Insolvenz des Kindes oder möchte auch nur einen Ausgleich für die anderen Kinder schaffen.

Wir sind beratend und vertretend für Sie da u.a. bei der Gestaltung von Kaufverträgen, Grundstücksübertragungen zu Lebzeiten und im Rahmen eines Testamentes, der Vereinbarung von Wohnrechten / Nießbrauch und Schenkungen.

Ein Streit über den Gartenzaun, Grenzstreitigkeiten oder Bescheiden von Behörden? Gern beraten und vertreten wir Sie.

 

  • Gestaltung / Durchsetzung von Kaufverträgen
  • Grundstücksübertragungen
  • Wohnrecht / Nießbrauch
  • Schenkungen
  • Grenzfeststellung / Überbau
  • Erschließungsbeiträge, z.B. Straßenausbau, Wasser / Abwasser
  • Baumängel
  • Baugenehmigung
  • Lärm und Immissionsschutz
  • u.a.

Grundstücksübertragungen / Schenkungen zu Lebzeiten werden häufig gewünscht. Hier ist es wichtig, den Übergeber zu schützen, z.B. vor dem Hinauswurf, einer Insolvenz des Übernehmers, neuen Eigentümern oder Kostenbelastungen. Aber auch nach dem Tod kann die Übertragung eine Rolle spielen, z.B. bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten, ggf. sind auch Rückforderungen der Erben möglich. Zu beachten sind auch ggf. vorliegende Bindungen aus Testamenten oder Erbverträgen. Die Rechtsprechung hat hier insbesondere auch zur Frage des Beginns der sogenannten 10-Jahresfrist eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen. Es kommt auf die einzelnen Formulierungen an. Daher ist es notwendig sich rechtzeitig über die Konsequenzen der jeweils genutzten Formulierung zu informieren, um die Richtige zu finden.

 

Streit über den Gartenzaun? Ob Lärmbelästigung, Überwuchs oder eine Grenzbebauung, ein Überbau, fehlender Lichteinfall durch Bebauung oder Bäume, Streit mit den Nachbarn kostet wertvolle Lebenszeit. Auch hier sind ggf. Fristen zu beachten, informieren Sie sich rechtzeitig.

 

Erhalten Sie einen Bescheid vom Amt (Straßenausbaubeitrag, Gebührenbescheid usw.) können Sie sich gern an uns wenden. Wir nehmen Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Anwaltskanzlei Böhm

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