Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

Anwaltskanzlei Böhm

Verkehrsrecht

Nach einem Unfall ist schnelle Beratung und Vertretung erforderlich, sowohl auf Seiten des Geschädigten als auch auf Seiten des (vermeintlichen) Verursachers. Drohen Punkte, ein Fahrverbot, gar Entzug der Fahrerlaubnis, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (Idiotentest)? – wir nehmen Akteneinsicht, legen mit Ihnen die Strategie fest und vertreten Sie im Bußgeldverfahren, Strafverfahren oder vor der Verwaltungsbehörde und den Gerichten.

Unfall

Wir beraten und vertreten Sie als Geschädigter
oder Unfallverursacher bei der:

 

  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Kfz-Schäden, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall, z.B. entgangener Verdienst durch Krankheit
  • Haushaltsführungsschaden, d.h. Geldersatz für Einschränkung in der Haushaltsführung
  • Mehraufwendungen, z.B. Zuzahlungen für Medikamente, Kosten für Ersatzbeschaffungen
  • u.a.
Bußgeldbescheid

Wer einen Bußgeldbescheid bekommt hat 2 Wochen Zeit, sich zu überlegen ob er diesen akzeptiert oder ob er Einspruch einlegt. Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn der Tatvorwurf nicht stimmt, wenn Förmlichkeiten nicht eingehalten sind oder wenn z.B. ein Fahrverbot in eine Erhöhung der Geldbuße umgewandelt werden soll. Oder soll der Beginn des Fahrverbotes bis zum Urlaub/ Weihnachten usw. hinausgezögert werden? Wir vertreten Sie bei:

 

  • Fahrverbot / Bußgeld/ Punkte
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstoß
  • Parkverstoß
  • Abstandsmessung
  • Ladungssicherheit
  • als Fahranfänger
  • u.a.
Strafverfahren

Im Straßenverkehr kann es schnell zu Straftaten kommen. Hier ist es wichtig bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, der schon im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht nimmt und die Strategie mit Ihnen festlegen kann. Am besten schon gleich nach dem Tatgeschehen, erst recht aber bei Erhalt eines Anhörungsbogen oder Strafbefehls / der Anklageschrift vom Gericht. Wir beraten und vertreten Sie bei:

 

  • Unfallflucht
  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Entziehung Fahrerlaubnis / MPU (Idiotentest)
  • u.a.
Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Wenn mehrfach Punkte aufgelaufen sind oder ein Strafverfahren mit dem Entzug der Fahrerlaubnis droht oder wenn z.B. bei Krankheiten Post von der Fahrerlaubnisbehörde kommt, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, Dieser kann Akteneinsicht nehmen und gemeinsam mit Ihnen die Strategie festlegen. Auch bei Fahranfängern drohen bei Bußgeldbescheiden mit Fahrverbot oder Punkten schnell Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wir beraten und vertreten Sie bei:

 

  • Punkte
  • MPU (Idiotentest)
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Eignungsmängel
  • Gutachtenaufforderung
  • Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Fahranfänger
  • u.a.
Kaufvertrag / Reparaturvertrag / Werkstatt

Beim Kaufvertrag, Reparaturvertrag oder Werkstattauftrag können auf beiden Seiten unterschiedliche Auffassungen entstehen, wer welche Ansprüche hat und wer diese erfüllen muss. Wir beraten Sie, wie Sie sich verhalten müssen und vertreten sie gern z.B. bei:

 

  • Streitigkeiten um den Vertrag
  • Mängeln
  • Gewährleistung
  • Preis-/Leistungsverhältnis
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • u.a

Bei einem Unfall im Straßenverkehr wird bei der Frage wer trägt die Schuld, immer der jeweilige Einzelfall berücksichtigt. Es werden u.a. Schadensgutachten eingeholt, ggf. ein Unfallrekonstruktionsgutachten, Zeugen vernommen. Bei der Frage der Verteilung der Haftung ist es entscheidend, was kann ich zu meinen Gunsten vortragen und beweisen. Daher ist es frühzeitig wichtig, Weichen zu stellen, dabei spielen Aussagen, auch bereits am Unfallort ebenso wie die Beweissicherung eine wichtige Rolle. Auch bei der Höhe des Schmerzensgeldes und eines Haushaltsführungsschadens kommt es entscheidend auf den Nachweis an.

 

Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, muss schnell handeln. Es sind nur 2 Wochen Zeit, um sich zu überlegen ob der Bußgeldbescheid akzeptiert oder ob Einspruch einlegt werden soll. Ob der Tatvorwurf stimmt können Zeugenaussagen oder ein Gutachten belegen. Eine Umwandlung des Fahrverbotes unter Erhöhung der Geldbuße ist häufig möglich. Manchmal genügt bereits, den Beginn des Fahrverbotes zeitlich auf einen besseren Zeitpunkt hinauszuzögern, Z. B. die Urlaubszeit oder Weihnachten oder den Sommer, wenn der Arbeitsweg mit den Rad absolviert wird. Nach einer Akteneinsicht kann die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

 

Im Strafverfahren z.B. bei Trunkenheitsfahrten oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) können schnell Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Hier ist frühzeitiges Handeln wichtig, um die entscheidenden Weichen zu stellen.

Aber auch wenn der Entzug der Fahrerlaubnis angedroht wird, die Vorlage von Gutachten verlangt wird oder eine Erteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt wird, ist eine fachliche Beratung sinnvoll.

Anwaltskanzlei Böhm

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