Verkehrsrecht

Fahranfänger: Alkohol
und Rotlichtverstoß

Fahranfänger dürfen nicht unter Alkoholeinfluss mit einem Kfz fahren. Ab wann gilt dies eigentlich? Das OLG Düsseldorf (DAR 16,395) hat festgestellt, dass eine Ordnungswidrigkeit nach § 24c Abs. 1 2. Alt. StVG erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 ‰ oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,1 mg/L angenommen werden kann. Andere Gerichte sehen dies ggf. auch anders. Sollte diese Konzentration aber vorliegen oder überschritten werden, kann dies als Ordnungswidrigkeit auch dann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn Fahrlässigkeit vorliegt.

Das Amtsgericht Aachen (28.11.13, 3 L 571/13) hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde gegenüber einem Fahranfänger die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen kann, wenn dieser Fahranfänger vor Ablauf seiner Probezeit einen Rotlichtverstoß als Radfahrer begangen hat. Das heißt, die Fahrerlaubnis ist nicht nur in Gefahr, wenn ein Fahranfänger mit dem PKW Verkehrsverstöße begeht, sondern auch wenn er als Radfahrer ordnungswidrig handelt.

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