Verkehrsrecht

Fahrtenbuchauflage

Auch bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist jedenfalls dann, wenn dieses erst nach geraumer Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes verhängt wird anhand der Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob davon abzusehen ist. Hierbei sind insbesondere die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen. Allerdings haben verschiedene Gerichte festgestellt, dass die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage auch nach 18 Monaten noch angemessen ist.
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