Verkehrsrecht

Rotlichtverstoß

Gerade auch an einer Baustellenampel kommt es immer mal wieder vor, dass die Wartezeit derart lange dauert, dass durch den Fahrer angenommen wird, die Ampel sei nicht funktionstüchtig. Ist sie dies doch und der Fahrer hat diese ignoriert, stellt sich die Frage, wie dies zu ahnden ist. Das AG Dortmund (17.01.2017 729 OWi-264 Js 2313/16-9/17) war davon ausgegangen, dass bei einem Irrtum über die Funktionsfähigkeit der Ampel zwar ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, dass trotzdem aber nur wegen einer Fahrlässigkeit zu verurteilen ist. Der Handlungsunwert sei deutlich verringert und daher kein Fahrverbot gerechtfertigt.

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