Verkehrsrecht
Unbegrenzt Parken?
Ein Recht auf „unbegrenztes Parken“ gibt es nicht. Das VG Neustadt/Weinstraße ( 5 K 444/14 NW) hat am 27.01.2015 mitgeteilt, dass zwar auch von einem Dauerparker nicht erwartet werden kann, dass er stündlich oder täglich sein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug dahingehend überwacht, ob sich zwischenzeitlich die Verkehrsregelungen geändert haben. Im vorliegenden Fall parkte ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug ursprünglich rechtmäßig auf einem Parkplatz, später änderte sich die Verkehrslage, so dass dort das Parken nicht mehr erlaubt war. Das Fahrzeug wurde dann am 4. Tag nach dem Aufstellen der Verbotsschilder abgeschleppt. Das VG sah es als rechtmäßig an, ihm hier die Abschleppkosten aufzuerlegen. Auch während des Urlaubes ist mithin zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen, ob zwischenzeitlich bezüglich der Erlaubnis zum Parken Änderungen eingetreten sind.
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