Verkehrsrecht

Unbegrenzt Parken?

Ein Recht auf „unbegrenztes Parken“ gibt es nicht. Das VG Neustadt/Weinstraße ( 5 K 444/14 NW) hat am 27.01.2015 mitgeteilt, dass zwar auch von einem Dauerparker nicht erwartet werden kann, dass er stündlich oder täglich sein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug dahingehend überwacht, ob sich zwischenzeitlich die Verkehrsregelungen geändert haben. Im vorliegenden Fall parkte ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug ursprünglich rechtmäßig auf einem Parkplatz, später änderte sich die Verkehrslage, so dass dort das Parken nicht mehr erlaubt war. Das Fahrzeug wurde dann am 4. Tag nach dem Aufstellen der Verbotsschilder abgeschleppt. Das VG sah es als rechtmäßig an, ihm hier die Abschleppkosten aufzuerlegen. Auch während des Urlaubes ist mithin zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen, ob zwischenzeitlich bezüglich der Erlaubnis zum Parken Änderungen eingetreten sind.

Anwaltskanzlei Böhm

Ihr Anwalt in Neuruppin & Wittenberge!

Erfahrung. Vertrauen. Lösungen.

03391 659201
Fontaneplatz 3
16816 Neuruppin
buero@fachanwalt-boehm.de

Hinweise zur E-Mailverarbeitung


Mitgliedschaften

DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
DATEV Mitglied
AVD - Vertrauensrechtsanwälte - Automobilclub von Deutschland

Wir nutzen Cookies auf unserer Webseite. Diese werden zum Laden von Google Maps-Inhalten verwendet. Wenn diese Cookies akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Cookies aktivieren, helfen Sie uns, Ihnen ein besseres Erlebnis zu bieten.