Verkehrsrecht

Unfall

Kurz nicht aufgepasst und schon ist ein Unfall geschehen.

Bei einem Unfall im Straßenverkehr wird bei der Frage wer trägt die Schuld, immer der jeweilige Einzelfall berücksichtigt. Es werden u.a. Schadensgutachten eingeholt, ggf. ein Unfallrekonstruktionsgutachten, Zeugen vernommen. Dabei kommen regelmäßig auch sog. Anscheinsbeweise zum Tragen: Ein Anscheinsbeweis liegt dann vor, wenn es eine allgemeine Lebenserfahrung hinsichtlich eines typischen Geschehensablaufs gibt. z.B. wird

  • bei Auffahrunfällen typischerweise ein Verschulden des Auffahrenden angenommen
  • bei Unfällen an einer Kreuzung oder Einmündung eine Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen angenommen
  • bei Unfällen beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug typischerweise darauf abgestellt, dass der Abbiegende das Vorrecht des geradeaus Fahrenden missachtet hat
  • bei Unfällen beim Ein- oder Aussteigen angenommen, dass eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden vorliegt
  • bei Unfällen unter Alkoholeinfluss angenommen, dass die Fahruntüchtigkeit aufgrund Trunkenheit ursächlich für die Kollision war, insbesondere dann, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können.

Aber auch der Anscheinsbeweis hat seine Grenzen dann, wenn es auf die individuelle Entscheidungen und individuell geprägte Verhaltensweisen ankommt, da hier nicht auf allgemeine Erfahrungssätze zurückgegriffen werden kann.

Sind mehrere für den Unfall verantwortlich, ist zu klären, in welchem prozentualen Verhältnis die Schäden zu verteilen sind. Dabei wird dann auch die verschuldensunabhängige Haftung im Straßenverkehr nach §§ 7 und 18 Abs. 1 StVG (sog. Betriebsgefahr des Fahrzeugs) berücksichtigt. D.h. wer ein Kraftfahrzeug bewegt, setzt bereits eine Ursache/ Gefahr für einen späteren Unfall. Häufig gehen die Gerichte bei einfacher Betriebsgefahr von 20 % aus. Dann kann selbst bei sonst einwandfreiem Verhalten der eigene Schaden nicht mehr als zu 80 % geltend gemacht werden. Wichtig ist nach einem Verkehrsunfall, ruhig zu bleiben, sich ggf. um Verletzte zu kümmern und die Unfallstelle zu sichern, aber auch die Spurenlage zu sichern/ zu dokumentieren und Beteiligte und Zeugen möglichst mit Namen und Anschrift zu notieren. Ggf. ist die eigene Versicherung zu informieren.
Bei der Frage der Verteilung der Haftung ist es entscheidend, was kann ich zu meinen Gunsten vortragen und beweisen. Daher ist es frühzeitig wichtig, Weichen zu stellen, dabei spielen Aussagen, auch bereits am Unfallort ebenso wie die Beweissicherung eine wichtige Rolle.

Wir beraten und vertreten Sie gern, um schnellstmöglich Ansprüche zu sichern und geltend zu machen.

Anwaltskanzlei Böhm

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